Grundsteuer

Grundsteuer

Neubewertung

Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer berechnet. Dazu werden im Jahr 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu erfasst und bewertet.

Die Bewertung erfolgt durch die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“.

Frist

Die Abgabe der Erklärungen hat verpflichtend im Zeitraum 01.07.2022 bis 31.10.2022 zu erfolgen.

Benötigte Unterlagen / Angaben

Unter anderen werden folgende Unterlagen benötigt:

– Gemarkung, Flur und Flurstück des Grundstücks
– Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück…)
– Grundstücksfläche
– Nutzungsart
– Ggf. Wohn- oder Grundfläche des Gebäudes
– Eigentumsverhältnisse

Vorerfassungs- bögen

Bitte nutzen Sie zur Übermittlung der Daten an uns die folgenden Vorerfassungsbögen:

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Wohngrundstücke

pdf-2_hires

Nichtwohngrundstücke

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unbebaute Grundstücke

Diese Seite wird bei neuen Informationen erweitert und aktualisiert.